Herzlich willkommen bei Ihrem Trauerberater.

Individuelle Trauerfeiern brauchen Zeit. Eine hierzu gestaltete Rede braucht ein persönliches Vorgespräch. Das Repertoire der Texte muss umfassend und differenziert sein, um dem Bildungsstand, der Familiensituation und den Lebensthemen des Verstorbenen gerecht zu werden. Diese umfassende Begleitung umfasst in der Regel sechs bis acht Stunden. Für den individuellen Abschied suchen die Menschen einen Redner, der über das Leben, den Tod, die Grenze zwischen beiden und den Sinn von allem spricht.

Die Rede muss das Leben des Verstorbenen zur Sprache bringen Angehörige und Freunde direkt ansprechen. Für die Hinterbliebenen ist es ein ganz besonderer, unverwechselbarer Mensch, der aus der Gemeinschaft der Lebenden verabschiedet wird. Gleichzeitig braucht das individuelle Leben eine Einbindung in etwas allgemein Gültiges und auch die Demut vor dem Tod. So sollte daher immer jemand sprechen, der den Hinterbliebenen einen persönlich gestalteten Abschied ermöglichen kann.

Individuell, empathisch, persönlich.

Reiner Stolte

Als Bestatter und Trauerberater ist es mir wichtig, den Menschen mit seiner ganzen Persönlichkeit, seinem Leben, seinem Lebensstil, den Schätzen des Lebens, seinen familiären, beruflichen und freundschaftlichen Verbindungen - also mit dem, was ihn ausgemacht hat - ein letztes Mal, und in einem würdevollen Rahmen, in den Mittelpunkt zu stellen.
Ich möchte mit Ihnen zusammen einen würdigen und angemessenen Rahmen für die Verabschiedung und Trauerfeier finden.
Jeder Mensch ist einzigartig und so sollte auch sein Abschied sein. Trauern bedeutet liebevolles Erinnern.

Für mich gibt es folgende Schwerpunkte:

Die Trauer hat den Sinn, dass durch den Tod eines geliebten Menschen unser Herz anfängt, sorgsamer zu empfinden.

Käme die Person jetzt durch die Tür, wir begrüßten sie gewiss wärmer als vorher.

Eine gewisse Zartheit des Empfindens eine tiefere Innigkeit wächst uns wohl erst nach dem Tod dessen zu, den wir lieben.

Da reift in uns selbst etwas nach. Während der andere in jener Welt weitergeht, will auf dieser Erde nachreifen, was unserer Liebe gefehlt hat.

Und dafür ist es gut, noch eine Weile auf dieser Erde zu sein.

Denn hier auf der Erde soll entstehen, was als Sinn und Wert unseres Lebens gelten wird.

Leistungsspektrum

Was kostet wie viel?

So wie jede "andere" Dienstleistung hat auch meine Arbeit ihren Preis.
Meine Leistungen umfassen das Vorgespräch, dass ich mit Ihnen gemeinsam führe, um Ihre Wünsche und Vorstellungen für den "Tag des Abschieds" zu besprechen, die Aufnahme der Daten des Verstorbenen, die ich für meine Ansprache benötige sowie die Organisation und Planung der gesamten Trauerfeier am Tag der Beisetzung.

Weiterhin bin ich für die Ausgestaltung und die gesamte Durchführung des Abschieds zusammen mit ihrem persönlichen Bestatter/in verantwortlich. Gemeinsam besprechen wir auch die Details für die musikalische Umrahmung, welche die Trauerfeier begleiten soll.
Auch der gemeinsame Gang zur vorgesehenen Grabstätte ist Bestandteil meiner Leistung. Nach Absprache mit Ihnen lade ich die anwesenden Trauergäste, im Anschluss an die Beisetzung, in Ihrem Namen, gerne zu einem Beisammensein ein.


Alles hat seinen Preis!

Alle diese Leistungen sowie meine Auslagen, das Erstellen der Musik - CD, Porto und Telefongebühren sowie das Vorbereiten und Halten der Trauerrede, stelle ich nach der Trauerfeier dem Bestatter/in in Rechnung. Eine Barzahlung am Tag der Beisetzung finde ich persönlich pietätlos und lehne diese auch grundsätzlich ab.

Die Höhe meines Honorars richtet sich vor allem nach den persönlichen Wünschen und Vorstellungen, die Art und den Umfang der Trauerfeier, aber auch nach den Anfahrtswegen, die ich zu Ihnen bzw. zum jeweiligen Friedhof zurücklegen muss.
Einen Auszug bzw. eine Abschrift aus meinen Ansprachen, stelle ich grundsätzlich NICHT zur Verfügung. Das erlaubt mir jede meiner Reden individuell zu gestalten und auf jeden Verstorbenen persönlich zuzuschneiden. Außerdem ist in jeder meiner Reden persönliches Gedankengut von mir verankert, welches nicht an Dritte weitergegeben oder durch diese verwendet werden soll.

Es wird nach §19 UStG keine Mehrwertsteuer erhoben. Regional und in Ausnahmefällen können die Kosten variieren.